Folgende Kriterien sollten bei der Verpachtung
berücksichtigt werden:
- Grundvorrausetzungen bei der Verpachtung:
- Verzicht auf Pestizide
- Gentechnikfreiheit im gesamten Betrieb (Saatgut und Futtermittel)
- Kein Grünlandumbruch, keine Entfernung von Landschaftselementen, kein Verfüllen von Nassstellen
- Bei Betrieben mit Viehhaltung darf die Tierzahl umgerechnet 2 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten
- Bei der Vergabe von Flächen sind zu bevorzugen:
- Ökologisch wirtschaftende Betriebe
- Landwirtschaftliche Betriebe, die möglichst viele Arbeitsplätze schaffen
- Kleine Betriebe (Betriebsgröße unterhalb der Durchschnittsgröße der Bewerber), bäuerliche Familienbetriebe und Betriebe der solidarischen Landwirtschaft
- Junglandwirt*innen (unter 35 Jahren) sowie Neueinsteiger*innen
- Für Ackerflächen muss außerdem gelten:
- Integration von biodiversitätsfördernden Maßnahmen auf der gesamten Fläche. Dazu zählen u.a.: Blühstreifen, Ackerrandstreifen, Brachen, Feldvogelinseln, Erhalt und Förderung von Hecken und Feldgehölzen, Pufferstreifen an Gewässern, blühende Zwischenfrüchte etc.
- Vielfältige Fruchtfolgen
- Reduktion des Einsatzes von synthetischen Düngemitteln und Gülle
- Verhinderung von Spritzmittelabdrift und Ackerstaub an Siedlungsgrenzen durch geeignete Maßnahmen (Schutzhecken, Pufferstreifen etc.)
- Für Grünlandflächen muss außerdem gelten:
- Verpachtung von Grünland vorrangig an viehhaltende Betriebe mit Weidehaltung
- Extensive Grünlandnutzung
- Tierschonende Mahd
- Reduktion der Schnittnutzung und Verzicht auf Walzen/Schleppen vom 15.03.-31.07.
- Sonderregelung für Moorstandorte: Aus Klimaschutzgründen muss die Stadt gewährleisten alle Moorflächen umgehend wiederzuvernässen.
Pachtverträge bieten Spielräume. Einen Musterpachtvertrag sowie die vielen Möglichkeiten von integrierbaren Naturschutzmaßnahmen finden sich unter:https://www.fairpachten.org/